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   OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - 1 L 65.09   

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https://dejure.org/2009,10808
OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2009 - 1 L 65.09 (https://dejure.org/2009,10808)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2009 - 1 L 65.09 (https://dejure.org/2009,10808)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2009 - 1 L 65.09 (https://dejure.org/2009,10808)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zivilrechtsweg kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung bei der Abwicklung eines Entschädigungsfalls i.R.v. Streitigkeiten über Grund und Höhe der Entschädigung und vermeintlicher Untätigkeit der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Folgen einer ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; ; VwGO § 75; ; EAEG § 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrechtsweg kraft besonderer gesetzlicher Zuweisung bei der Abwicklung eines Entschädigungsfalls i.R.v. Streitigkeiten über Grund und Höhe der Entschädigung und vermeintlicher Untätigkeit der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Folgen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Hessen, 15.12.2011 - 6 B 1926/11

    Rechtswegzuständigkeit bei Informationsbegehren

    In diesem Fall ist die Bestimmung des Rechtswegs auch für die Geltendmachung tatsächlichen Handelns durch (schlichte) Gewährung von Akteneinsicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2009 - OVG 1 L 65.09 -, juris) oder eines vorherigen Verwaltungsaktes über die Gewährung der Einsicht über die Sonderzuweisung des § 48 Abs. 4 WpÜG vor dem Oberlandesgericht nicht von vornherein unvertretbar, während im Verfahren nach dem IFG gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 IFG regelmäßig für die Gewährung des Anspruchs zunächst ein Verwaltungsakt erstritten werden muss (vgl. Schoch, IFG, a.a.O., § 9 Rdnr. 75 f.).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Bei der ihr durch § 6 Abs. 3 EAEG zugewiesenen Aufgabe, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihnen zugeordneten Instituts zu entschädigen, nimmt sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (vgl. dazu BT-Drs. 13/10188, S. 17, und VG Berlin, Beschluss vom 1. Juli 2009 - VG 1 K 74.09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2009 - OVG 1 L 65.09 -, BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvR 2582/09 - ) eine Verwaltungsaufgabe wahr.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 1 B 8.13

    Berufung; Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen;

    Ein solcher Fall ist hier gegeben, weil über Grund und Höhe der zu gewährenden Entschädigung im - im Übrigen öffentlich-rechtlichen (vgl. BR-Drs. 257/98, S. 25) - Entschädigungsverfahren abschließend entschieden wird (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 6 EAEG) und die Überprüfung dieser Entscheidung durch § 3 Abs. 4 EAEG allein den Zivilgerichten zugewiesen ist (vgl. zum Rechtsweg bei einer Untätigkeitsklage: Beschluss des Senats vom 25. September 2009 - OVG 1 L 65.09 -, juris).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 117/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).
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